Mauer durch Zaun ersetzen

Dieser gerade heute so aktuelle Leitsatz hat weit über die politischen Ereignisse hinaus Bedeutung. Genauso wie eine Mauer Grundstücke und Menschen trennt, kann dies ein Zaun auch. Natürlich, jedes Grundstück muss eingefriedet, eingezäunt sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Zaun ein Maschendrahtzaun ist, ein Doppelstabmattenzaun oder einer aus Zaunelementen. Ob man einen Maschendrahtzaun verwenden möchte, oder lieber einen Doppelstabmattenzaun, hängt zum großen Teil vom Budget ab. Der Maschendrahtzaun ist deutlich günstiger als alle anderen Zaunarten.

Eine solche Trennung von Grundstücken muss sein, sie ist sogar manchmal von der Stadt oder Gemeinde vorgeschrieben. Menschen hingegen sollte ein Zaun nicht trennen. Wenn das der Fall ist, dann gilt: Die Mauer (der Zaun) muss weg. Jedenfalls in den Köpfen der betreffenden Menschen. Trennt der Zaun die Grundstücke, sollte er Menschen eher verbinden. Damit das ein Zaun kann, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Der Zaun und der Nachbar

Soll ein neuer Zaun gestellt werden, ist eine Abstimmung mit dem Nachbarn, der von diesem Zaun ebenso betroffen ist, stets zu empfehlen. Schon allein deshalb, weil bei Errichtung und Pflege sowohl vom Maschendrahtzaun, vom Zaunelement oder Doppelstabmattenzaun meist das Nachbargrundstück betreten werden muss. Unter Umständen kann auf einen Zaun sogar verzichtet werden, wenn beide Nachbarn das so vereinbaren.

Eine solche Vereinbarung sollte jedoch unbedingt schriftlich vollzogen werden. Denn spätestens dann, wenn einer der Nachbarn sein Haus und sein Grundstück verkauft, ist Ärger vorprogrammiert. Statt eines Zauns aus technischen Materialien ist gerade zwischen Grundstücken, die naturnah gestaltet sind, ein Zaun aus Hecke, Koniferen oder anderen Pflanzen zu empfehlen. So ist etwa eine Abgrenzung aus Pflanzen, die dicht beieinanderstehen können, ohne sich zu behindern, stets ein Blickfang.

Des Nachbars Obst

Das Obst vom Nachbarbaum, dass über den Maschendrahtzaun fällt, ist immer wieder Anlass zu Streitereien entlang eines Zauns. Fallobst gehört demjenigen, auf dessen Grundstück es liegt. Ist das Obst noch am Baum und ragt dieser beispielsweise über den Doppelstabmattenzaun hinaus, gehört dieses Obst dem Nachbarn. Es sei denn, beide verständigen sich. Analoges gilt natürlich für den Knallerbsenstrauch. Wenn Pflanzen, Äste, Sträucher durch die Zaunelemente auf das eigene Grundstück ragen, dürfen diese nicht einfach entfernt werden. Vielmehr sollte der Nachbar aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass dies nicht geschieht. Es sei denn, ja, es sei denn, die beiden Nachbarn verständigen sich darüber, dass jeweils der andere dies darf.

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